Verarbeitung personenbezogener Daten

Im Rahmen seiner Verpflichtungen, die sich aus dem Kapitel 3 des abgeänderten Gesetzes vom 28. Juli 2018 (REVIS) ergeben, sammelt und benutzt das dem Ministerium für Familie, Integration und die Großregion unterstellte Nationale Amt für soziale Eingliederung (Office national d'inclusion sociale - ONIS) persönliche Daten.

Die Übermittlung der Daten erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzgrundverordnung).

Im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Missionen, können diese persönlichen Daten anderen Behörden übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden, insbesondere dem Nationalen Solidaritätsfonds (FNS), der Agentur für Arbeit (ADEM) und den zuständigen Mitarbeitern der Sozialämter (Agents régionaux d'inclusion sociale - ARIS).

Die persönlichen Daten können ebenfalls zu statistischen Zwecken benutzt werden.

Die persönlichen Daten werden für die Dauer der Verarbeitung der Akte beim ONIS aufbewahrt, und dies solange wie es für die Erfüllung der gesetzlichen Zwecke erforderlich ist.

Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Rechte der betroffenen Personen (Zugriffsberechtigung, Berichtigungsrecht, Löschungsrecht, Einspruchsrecht, Begrenzung der Weitergabe von Daten) sind unter den betreffenden Bedingungen und unter Vorbehalt von Ausnahmen anwendbar. Im Falle einer Nichtbeachtung der Gesetzesvorschriften kann die Nationale Kommission für den Datenschutz (CNPD) benachrichtigt und eine dementsprechende Beschwerde ausgesprochen werden. Eine Beschwerde in diesem Bereich kann außerdem direkt an das Nationale Amt für soziale Eingliederung oder an den Datenschutzbeauftragten adressiert werden: Commissaire à la protection des banques de données; 5, rue Plaetis, L-2338 Luxembourg.

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